ProstSchG - Ein Gesetz, das seinen Namen nicht verdient
Es bleibt ein unerklärliches Phänomen, dass oftmals nicht das enthalten zu sein scheint, was auf der Verpackung steht: Das sogenannte "ProstituiertenSCHUTZgesetz."
Es erinnert eher an die Welt in 1984 von George Orwell, wo in Neusprechmanier das "Ministerium für Wahrheit" jede inhaltliche Abweichung von der gleichgeschalteten, parteipolitischen Wahrheit aus den Geschichtsbüchern löscht und im "Ministerium für Liebe" die Gedankenpolizei jeden Abtrünnigen anhand persönlich zugeschnittener Foltermethoden wieder auf Kurs bringt ... aber zurück zum angeblichen SCHUTZgesetz:
Eine dringend notwendige Stärkung der Rechte von Sexarbeiterinnen sucht man leider vergeblich, von Schutz weit und breit keine Spur. Denn es beinhaltet nur Pflichten und Sanktionen. Das neue Gesetz ist ein klarer Rückschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung mit anderen Selbstständigen und staatliche verordnete Auslieferung von Sexarbeitenden. Kein Wunder also, dass es flächendeckend als Angriff auf die Würde, die Grundrechte und Sicherheit von Sexarbeitenden gewertet wird. Auf der Fachtagung der Universität Leibzig im Februar 2017 wurde der sogenannte "Hurenpass" als "Ticket in den Untergrund" bezeichnet. Zurecht. Nicht nur, dass alle erotischen Dienstleister kraft Gesetzes zur "Prostituierten" erklärt werden, wer sich weigert, sich der unwürdigen Prozedur zu unterziehen, wird sanktioniert und illegalisiert.
Ab 1.7.2017 mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes "gilt für Sexarbeiter/innen:
regelmäßig zu wiederholende gesundheitliche Zwangsberatung!
Zusätzliche Zwangsberatung mit behördlichem Recht der Verweigerung von Prostitutionstätigkeit (wenn „etwas nicht stimmt“)! in Deutschland wird es de facto bald wieder Berufsverbote geben!
damit verbunden: zentrale Zwangsregistrierung & Zwangs-Outing mit obendrein nicht gesicherten Datenschutz
Vorab-Nennung sämtlicher zukünftiger Tätigkeitsorte seitens der Sexarbeiter/innen – ansonsten ist Sexarbeit illegal!
ständig mitzuführender "Hurenpass" (mit Lichtbild & persönlichen Daten!)
massive Einschränkung von Persönlichkeitsrechten durch staatlich verordneten Kondomzwang ausschließlich bei Prostitution!
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe: Wollen 2 Sexarbeiterinnen gemeinsam in einer Wohnung arbeiten, entscheidet darüber ab jetzt die Polizei!
jederzeitige, anlasslose Betretungsrechte für Polizei und Ordnungs- behörden in Wohnungen von Sexarbeiterinnen – ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss, Verdacht auf Prostitution reicht aus! Selbst in der Privatwohnung. Jetzt muss die Polizei sich nicht einmal mehr eine "Gefahr im Verzug" Begründung einfallen lassen um das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung zu umgehen.
Sanktionen, Sanktionen, Sanktionen: bis zu 1.000 € Bußgeld für Sexarbeiter, bis zu 10.000 € Bußgeld für Betreiber/innen, bis zu 50.000 € für Prostitutionskunden (ohne Kondom)"
(vlg.: http://www.donacarmen.de/ticket-in-den-untergrund/#more-914)
Bleibt mir nur mit Zynismus zu sagen:
Danke liebe Politiker, Beamte, Gesetzentwurf-Entwickler und Pseudo-Frauenrechtlerinnen für eure Fürsorge und euren Schutz.